(...) Die Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen ist nach geltender Rechtslage eindeutig eine Angelegenheit der Bezirke. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Mohr et al. (...)
(...) Dies gilt im Übrigen auch für die von den Rechtsanwälten Mohr et al. und jetzt von Ihnen angeführte „Zweckentfremdung von Wohnraum“. (...)
(...) Die Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen ist nach geltender Rechtslage eindeutig eine Angelegenheit der Bezirke. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Mohr et al. (...)
(...) Vielen Dank, dass Sie mich auf die Baumnachpflanzungen hinweisen. Diese (...)
(...) Diese berichten mir, dass derzeit Machbarkeitsuntersuchungen entstehen, die erst einmal zeigen sollen, welche Möglichkeiten es gibt. Erst danach wird entschieden ob und welche Ideen weiter verfolgt werden sollen. (...)
Sehr geehrte Frau M.,