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Birgit Stöver
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Frage von Joachim H. •

Frage an Birgit Stöver von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Helmut- und Loki-Schmidt-Stiftung und die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung nutzen seit mehreren Jahren die Immobilie des verstorbenen Ehepaares Schmidt für ihren Geschäftsbetrieb, ohne über die dafür erforderliche Genehmigung zu verfügen. Die gewerbliche Nutzung mit Publikumsverkehr auch an Sonntagen führt zu einer erheblichen Störung der Nachbarschaft.
Hätten normale Bürger ihre Immobilie ohne Genehmigung zu einem Bürokomplex oder Veranstaltungszentrum umgebaut, wäre die Behörde sicherlich gegen den »Schwarzbau« eingeschritten.
Eine Hamburger Anwaltskanzlei wies Fraktionen aus Bürgerschaft und Bezirksversammlung Nord im Juli 2018 darauf hin, dass die Nutzungsänderung eine Zweckentfremdung von Wohnraum darstellt, und kritisierte die wahrheitswidrige Behauptung des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler »Gebäude und ihre Nutzung entsprechen der Genehmigungslage«, denn das Bezirksamt Nord hatte am 8.6.18 mitgeteilt, dass die Stiftungen noch nicht einmal den für die Nutzungsänderung notwendigen Antrag eingereicht hatten. Die Kanzlei wies auch auf den Eindruck hin, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften für diese beiden Stiftungen nicht zu gelten scheinen.
Anstatt dem nachzugehen, wurde das Schreiben BILD (13.7.18) zugeleitet, wodurch Herrn Röslers falsche Behauptung hamburgweit bekannt wurde.
Meines Wissens ist die Nutzungsänderung bis heute nicht genehmigt. Auch über den Antrag des betroffenen Grundstückseigentümers auf bauliches Einschreiten wurde noch nicht entschieden.
Daher frage ich Sie:
1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die beiden Stiftungen ihren Geschäftsbetrieb in einem Wohngebäude ohne Genehmigung durchführen und dies in einem Wohngebiet erfolgt, wo es zu Störungen der Nachbarschaft kommt?
2. Wie beurteilen Sie das Vorgehen des damaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler, der wahrheitswidrig behauptete, es läge eine Genehmigung vor?
3. Was haben Sie unternommen und was werden sie unternehmen, um diesen gesetzeswidrigen Zustand zu beenden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

ich bedanke mich für Ihre Zuschrift.

Die Erteilung von baurechtlichen Genehmigungen ist nach geltender Rechtslage eindeutig eine Angelegenheit der Bezirke. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Mohr et al. im Sommer 2018 getätigte – und von Ihnen wiederholte – Aussage, ein ehemaliger Bezirksamtsleiter habe eine falsche bzw. wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt, sollte deshalb von den zuständigen bezirklichen Gremien (oder von einem Gericht) überprüft werden. Dies gilt im Übrigen auch für die von den Rechtsanwälten Mohr et al. und jetzt von Ihnen angeführte „Zweckentfremdung von Wohnraum“.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Stöver

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