(...) Der Eingabenausschuss ist wegen der Gewaltenteilung aber nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen inhaltlich zu überprüfen ( http://www.hamburgische-buergerschaft.de/cms_de.php?templ=ein_sta.tpl&sub1=94&cont=228> &sub1=94&cont=228 ). (...)
Sehr geehrte Frau Röhl,
Ihre Frage, die Sie an verschiedene Kollegen versendet haben, ist bereits von anderen Abgeordneten beantwortet worden. Ich hoffe, dass diese Angelegenheit soweit wie möglich in Ihrem Sinne gelöst werden kann.
(...) Ihre Verärgerung über die kurze Antwort des Eingabenausschusses kann ich gut verstehen. Der Ausschuss ist allerdings nicht öffentlich. (...)
(...) Die Petition, die Hamburg Eingabe genannt wird, ist ein Grundrecht, das in Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten ist. (...)
(...) ich kann Ihren Unmut über die kurze Antwort des Eingabenausschusses gut verstehen. Allerdings tagt der Ausschuss nicht öffentlich, Diskussion und Beschlüsse sind vertraulich und deshalb kann ich Ihnen dazu keine weitere Auskunft geben. (...)