Frage an Kersten Artus von Hannelore R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Artus,
Sie gehören zum Eingebenausschuß der Hamburger Bürgerschaft.
Bitte, erklären Sie mir folgendes, denn ich brauche dringend Nachhilfe-Unterricht in Rechtstaatlichkeit:
Ich habe Radio Schleswig-Holstein Werbeaufträge für ca. 20 MioDM vermittelt, für die ich lt. Vertrag Provisionen hätte erhalten müssen. RSH hat nur ca. 1/6 der Provisionen gezahlt, für den Rest mußte ich klagen: 17 Jahre lang. Rechtsbeugende Richter habe keinen einzigen Beleg anerkannt, obwohl nach dt. Handelsvertreterrecht Belege anerkannt werden MÜSSEN.
Die Richter haben ihre Rechtsbeugung nicht nur zugegeben, sondern mich auch ausgelacht, als ich ankündigte, gegen sie vorzugehen.
Seit 1995 versuche ich bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, werde aber überall abgewimmelt. Jetzt habe ich mich an den HH Eingabenausschuß gewandt, der meine Eingabe abgelehnt hat mit der Begründung: "Ein Anliegen ist nicht erkennbar."
Rechtsbeugung ist eine Straftat. Verträge sind einzuhalten.
Wieso wurde meine Eingabe abgelehnt?
Durch die mit diesem Prozeß verbundenen Aufregungen habe ich mehrere Schlaganfälle erlitten. Warum soll ich den Verlust meiner Gesundheit, meiner Existenz und meines sozialen Umfeldes hinnehmen, nur weil einige deutsche Richter anderes zu tun haben als Recht zu sprechen?
Ich fordere Sie auf, sich für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, also meiner Eingabe stattzugeben, und nicht die kriminellen Richter durch Ablehnung meiner Eingabe zu begünstigen und zu schützen!
Ich bin es kreuzweise leid, immer wieder durch faule, korrupte, rechtsbeugende Richter und Zuständige, die ihre Aufgabe, für die wir - das Volk - sie bezahlen, nicht wahrnehmen, geschädigt zu werden.
Wenn Sie Ihrem Wählerauftrag, zum Wohle der Bürger dieses Landes zu arbeiten, aus welchem Grund auch immer nicht nachkommen können, gehören Sie nicht ins Rathaus und müssen zurücktreten.
Ich erwarte von Ihnen Ihre Bestätigung, daß meiner Eingabe stattgegeben wird.
Sehr geehrte Frau Röhl,
gern komme ich Ihrer Bitte nach.
Die Petition, die Hamburg Eingabe genannt wird, ist ein Grundrecht, das in Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten ist.
Sie haben sich mit Ihrem Anliegen an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft gewendet. Ich bin dort die Obfrau für die Fraktion DIE LINKE und bemüht, Anliegen abzuhelfen. Sie können sich grundsätzlich mit jeder Bitte und Beschwerde an den Eingabenausschuss wenden, wenn sich die Eingabe gegen Benachteiligung oder ungerechte Behandlung durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg richtet oder wenn Sie mit der Arbeitsweise von Ämtern oder Behörden in Hamburg nicht einverstanden sind. Die Beschwerdemöglichkeit erstreckt sich auch auf Institutionen,die der Aufsicht des Senats unterstehen.
Für private Angelegenheiten sind ggf. die Gerichte zuständig. Dies ist bei Ihrem Anliegen der Fall. Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung ist der Eingabenausschuss nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen inhaltlich zu überprüfen. Die richterliche Unabhängig gilt auch, wenn sich eine Entscheidung aus Sicht der Betroffenen oder auch aus Sicht einer Abgeordneten wie mir als ungerecht oder falsch darstellt.
Ich empfehle Ihnen, sich bei künftige Eingaben so kurz wie möglich zu fassen, klare Fragen und übersichtliche Dokumente beizufügen und die Ansprache sachlich zu halten.
Wir können oft helfen, aber leider nicht immer.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Artus