(...) Im Zuge des Verfahrens und des Bürgerbegehrens "Unser Hamburg - Unser Netz" wurden Stimmen laut, eine 100 Prozent Beteiligung ermögliche - anders als eine 25,1 Prozent Beteiligung - eine freie Preisgestaltung und entsprechende Preissicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Der Einfluss der Stadt Hamburg ist jedoch in beiden Fällen begrenzt, da die hierfür relevanten Durchleitungsgebühren von der Bundesnetzagentur genehmigt werden und die Preisgestaltung allein durch die Regulierungsbehörde erfolgt. (...)
(...) Die Gefahr, dass die Stadt auf einem nutzlosen Kredit sitzen bleibt, sehe ich nicht. Gerade wenn der Volksentscheid für die Initiatoren erfolgreich ausgehen sollte, die Stadt also 100% der Netzgesellschaften übernehmen soll, wird sie einen noch viel höheren Kredit brauchen. (...)
(...) Die Stadt hat zudem einem Kaufpreisrisiko vorgebeugt. Entsprechend den Verträgen können nach fünf Jahren Anpassungen vorgenommen werden, falls dies erforderlich sein sollte. (...)
(...) Zu 2.: Bei den Verhandlungen mit den beiden Konzernen ging es nicht um die Konzessionen. Die Konzessionen für Strom und Gas müssen entsprechend Gesetz separat ausgeschrieben und diskriminierungsfrei vergeben werden. Das Wegenutzungsrecht für Fernwärme unterliegt nicht diesem Gesetz. (...)
(...) Wegen der Komplexität der Verträge ist eine persönliche Besprechung intensiver. Gerne biete ich Ihnen ein persönliches Gespräch an (Tel.:01724138127 für Terminabsprache). (...)