Hamburg 2008-2011 - Fragen & Antworten

Portrait von Andreas Dressel
Antwort von Andreas Dressel
SPD
• 13.12.2010

(...) 3 StPO "darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre." D.h. man hat schon gewisse Anforderungen für diese Öffentlichkeitsfahndung. Einfach so kann man diese nicht anordnen. (...)

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