Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat daher keine fortlaufende Kennzeichnung zu nicht beitragsgedeckten Leistungen durchgeführt, sondern nur eine einmalige Abschätzung über den Umfang dieser Leistungen in verschiedenen Abgrenzungen vorgenommen. In dem Bericht ist das BMAS zu der Einschätzung gekommen, dass durch die Zuschüsse des Bundes die nicht beitragsgedeckten Leistungen in etwa abgedeckt sein dürften.
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Frage von Joachim S. • 03.06.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.07.2024
Frage von Thomas H. • 03.06.2024
Antwort von Anton Hofreiter Bündnis 90/Die Grünen • 18.06.2024
Wir müssen die ukrainische Armee in die Lage versetzen, die russischen Streitkräfte aufzuhalten, um eine Ausweitung des Krieges zu verhindern.
Frage von Thomas H. • 03.06.2024
Antwort von Roderich Kiesewetter CDU • 02.07.2024
Außerdem teile ich die Einschätzung des ukrainischen Botschafters in Deutschland, Oleksii Makeiev...
Frage von Thomas H. • 03.06.2024
Antwort von Katrin Göring-Eckardt Bündnis 90/Die Grünen • 24.06.2024
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrem Recht auf Selbstverteidigung in diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.
Frage von Maja S. • 03.06.2024
Antwort ausstehend von Björn Höcke AfD
Frage von Michael S. • 03.06.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist