Frage von Martin B. • 20.08.2005
Antwort von Max Straubinger CSU • 24.08.2005
Sehr geehrter Herr Brunnmeier,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 20. August dieses Jahres.
Sehr geehrter Herr Brunnmeier,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 20. August dieses Jahres.
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.
Sehr geehrter Herr Dr. Petschow,
gerne werde ich Ihre Frage zum Thema Staatsfinanzierung beantworten.
Sehr geehrter Herr Bomhoff,
Danke für Ihre E-mail vom 20. August zur Lage der Öffentlichen Haushalte.
Sehr geehrter Herr Maass,