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Portrait von Lydia Fischer
Antwort von Lydia Fischer
CDU
• 30.01.2008

(...) Der Warnschussarrest ist ein zusätzliches Mittel welches dem Jugendrichter anhandgegeben werden soll. (...) Diese Ungereimtheiten können vermieden werden, wenn der Jugendrichter - und nur dieser - bei Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe als erzieherisches Mittel einen Warnschussarrest in geeigneten Fällen und zur Einwirkung auf den Täter verhängen kann. (...)

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