Frage an Lydia Fischer von Wolfgang K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Fischer
Nachdem in Hessen das Thema Jugendkriminalität Thematisiert wurde und in diesem zusammenhang der sogenannte Warnschussarrest genannt wird, ist wie ich den Medien entnehmen kann dies nunmer auch in der Hamburger CDU ein Thema.
Dazu habe ich folgende Frage: Wer soll diesen Aussprechen und wie soll das durchgeführt werden. Haben Sie, bzw. die CDU Hamburg sich darüber schon Gedanken gemacht ?
Mit freundlichen Gruß
Wolfgang Kühn
Sehr geehrter Herr Kühn,
ich darf mich für Ihr Interesse an politischen Fragen bedanken. Ich nehme an, Sie haben die Frage zum Jugendstrafrecht an mich gerichtet weil ich zwar keine Rechtspolitikerin, jedoch die Spitzenkandidatin der CDU in Ihrem Wahlkreis Süderelbe bin. Die aufgeregte Debatte über Jugendgewalt im hessischen Wahlkampf hat mir als Jugendpolitikerin missfallen. Allerdings darf das Thema steigender Jugendgewalt, insbesondere von Tätern mit Migrationshintergrund, nicht verschwiegen werden. Ich finde es gut, daß in Hamburg sachlich über Verbesserungsvorschläge diskutiert werden kann.
Der sogenannte Warnschußarrest ist ein Bestandteil verschiedener Gesetzesinitiativen, die die CDU-regierten Bundesländer erstmals 2003/04 und nochmals 2006 in den Bundesrat eingebracht haben. Zu einer Entscheidung über diese Änderung des Bundesrechts ist es bisher nicht gekommen. Daher haben die zu-ständigen Fachminister Anfang dieses Jahres die Notwendigkeit nochmals betont. Der Warnschussarrest ist ein zusätzliches Mittel welches dem Jugendrichter anhandgegeben werden soll. Bisher gibt es die Möglichkeit unterhalb einer Jugendstrafe Jugendarrest zu verhängen, der auch in Hamburg vollzogen wird.. Die nächststärkere Sanktion ist die Jugendstrafe, die in einer Haftanstalt verbüßt wird.Häufig wird eine solche Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das empfinden dann häufig Jugendliche als eine Art Freispruch, zumal keine erkennbare und fühlbare Reaktion des Staates erfolgt. Auch bei Opfern führt dieses häufig zu Unverständnis.Letztlich kann es auch zu Ungerechtigkeiten bei mehreren Tätern führen. Während ein Haupttäter eine Jugendstrafe erhält, aber wegen der Bewährung ggf. keinen Tag Haft verbüßen muß, kommt es vor, daß der Mittäter die geringere Sanktion Jugendarrest erhält und mehrere Tage oder Wochen tatsächlich verbüßt. Diese Ungereimtheiten können vermieden werden, wenn der Jugendrichter - und nur dieser - bei Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe als erzieherisches Mittel einen Warnschussarrest in geeigneten Fällen und zur Einwirkung auf den Täter verhängen kann.
Mit freundlichem Gruß
Lydia Fischer (CDU)
Spitzenkandidatin im Wahlkreis Süderelbe