Frage von Heiner J. • 04.07.2024
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Antwort ausstehend von Klaus Lederer DIE LINKE
Da Sie sich in Ihrer Frage auf einen Antrag aus dem Bundestag beziehen, ich jedoch kein Mitglied des Bundestages bin, kann ich Ihnen in dem Fall leider nicht weiter helfen.
Um dem genannten Grundsatz eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben gerecht zu werden, ist es erforderlich, den Willen von Sterbewilligen zu betrachten und zu respektieren.
Sie haben absolut Recht, was das Einhalten von gegebenen Versprechen betrifft: Wenn politische Versprechen hinterher nicht eingehalten werden, gerät die Glaubwürdigkeit demokratischer Politik unter Druck.