Sehr geehrter Herr Reth,
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(...) Die Details des von Ihnen angesprochenen Falls entziehen sich unserer Kenntnis. Grundsätzlich gilt: Wenn im nachbarschaftlichen Miteinander eine fortgesetzte Lärmbelästigung einer Mietpartei gegeben ist, kann es unterschiedliche Ursachen geben. Ist der Lärmpegel zu hoch und liegt oberhalb der zulässigen Grenzwerte, muss die Ursache abgestellt werden. (...)
(...) Die Bauordnungsbehörden unterliegen auch bei der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit über Bauvorhaben wie jede andere Behörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie hat daher auch bei Verstößen gegen Genehmigungspflichten im Einzelfall zu prüfen, in welcher Weise sie gegen die Verantwortlichen vorgeht und welche bauaufsichtlichen Maßnahmen zu treffen sind. (...)
(...) Die Erfahrungen mit dem Baufreistellungsverfahren in Schleswig-Holstein geben keinen Anlass dafür, an der gegenwärtigen Praxis etwas zu verändern. Im Bezug auf den „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ muss diese auch beim Bauen im Rahmen des Baufreistellungsverfahrens natürlich eingehalten werden. (...)