Frage von Susanne L. • 27.04.2023
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Antwort von Alexander Wiesner AfD • 08.05.2023
Gerne können Sie mir auch unter Alexander.Wiesner@slt.Sachsen.de Ihre Frage genau schildern
Gerne können Sie mir auch unter Alexander.Wiesner@slt.Sachsen.de Ihre Frage genau schildern
Die Regierungsfraktionen befinden sich in intensiven Beratungen mit dem Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause, Anfang Juli, zu verabschieden.
In Sachsen können Privatpersonen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – also Heizöl, Flüssiggas, Kohle, Holz und Pellets – stellen.
Das Inkrafttreten wird differenziert geregelt sein (z.T. rückwirkend).
Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
Ohne konkrete Darlegung des fraglichen Sachverhaltes kann es weder eine Kleine Anfrage noch gar einen Untersuchungsausschuss geben