Sehr geehrte Frau MdL Köditz, § 146 GVG besagt, dass die Justizministerin gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist. Wie stehen Sie zu diesem Gesetz? Lesen Sie auch meine Ergänzung (optional).
Sehr geehrte Frau Köditz,
wenn ein Justizminister z.B. gegen § 348 StGB verstoßen hat und die Polizei ein *VOR*Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, hat der Justizminister nach dem oben
genannten Gesetz das Recht den Staatsanwalt anzuweisen, dass das Verfahren
unverzüglich eingestellt werden muss.
Rechtssachverständige sprechen sich dafür aus, dass Deutschland sich den europäischen
Rechtsstandards anpassen und den Paragraphen streichen sollte. Eine diesbezüglich
Petition wurde bereits beim Deutschen Bundestag eingereicht aber noch nicht bearbeitet.
Wenn ein Justizminister den Landtag mit gefälschten Gerichtsprotokollen getäuscht haben
sollte, dann ist das natürlich eine schwerwiegende Verdächtigung bzw. Anschuldigung.
Wenn die Sache nicht der Staatsanwaltschaft aufklären darf,
so könnte man eine diesbezügliche *Kleine Anfrage* stellen.
Und wenn diese nicht zielführend ist, könnte man auch
einen *Untersuchungsausschuss* einrichten.
Wie Ist Ihre Meinung dazu?
MfG Erhard J.
Nach der Fragestellung bei Abgeordnetenwatch gab es ein Telefonat von ca. 30 min. mit dem Fragesteller, da mir die konkreten Zusammenhänge seiner Fragestellung nicht nachvollziehbar waren und bis jetzt nicht sind. Meine Aussage, dass ich thematisch dafür nicht zuständig bin und fachlich dafür nicht kompetent bin, außerdem über keine Ressourcen zur Aufarbeitung eines ca. 30 Jahre zurückliegenden Sachzusammenhanges, der sich bis heute fortsetzen soll, verfüge, wird vom Fragesteller leider so interpretiert, dass ich nicht willens sei, mich des Sachverhaltes anzunehmen. Ohne konkrete Darlegung des fraglichen Sachverhaltes kann es weder eine Kleine Anfrage noch gar einen Untersuchungsausschuss geben.