(...) Es stellt sich sicher die Frage, ob damit eine Zigarettenentwöhnung angestrebt wird. Für diesen Fall muss man möglicherweise eine Klasifizierung analog eines Nikotinpflasters vornehmen. Für andere Fälle findet der Gebrauch wohl eher zum Genuß statt. (...)
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(...) Diese Zigarette an sich stufe ich ein, wie wenn jemand eine Shisha raucht. Da die meisten E-Zigaretten kein Nikotin enthalten, ist eine grundsätzliche Einstufung als Genussmittel meiner Meinung nach völlig okay. Es sollte jedoch - da hier eine Grauzone existiert, aber trotzdem zu den gleichen Regeln gegriffen werden, wie das bei Zigaretten der Fall ist (Jugendschutz). (...)
(...) Ich unterstütze die Einschätzung der Bundesregierung, die auch von der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmanns geteilt wird, im Hinblick auf die Einordnung der E-Zigarette als Arzneimittelprodukt. Die Entscheidung, ob eine zugelassene E-Zigarette geraucht wird oder nicht, sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen bleiben. (...)
(...) Fakt ist, meiner Meinung nach gehört die E-Zigarette nicht verboten, da jeder Mensch das Recht haben sollte, über sich selbst zu entscheiden. Da steht ihm meiner Meinung nach auch das Recht zu zu entscheiden, ob er ein zweifelsohne gesundheitsschädliches Mittel konsumieren möchte. (...)