Frage an Oskar Lafontaine von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
mich würde Ihre Einstellung zur elektrischen Zigarette interessieren.
Bisher hat noch keine rechtssichere Einordnung der elektrischen Zigarette stattgefunden.
Die elektrische Zigarette könnte in folgende Sparten eingestuft werden:
-Tabakprodukt (rechtliche Situation: Dazu müsste Tabak enthalten sein)
-Medizinprodukt (rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Arzneimittel (Rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Genussmittel (so wird Sie im Moment noch gehandelt)
Frage 1: In welche der 4 Sparten würden Sie die elektrische Zigarette einstufen?
Frage 2: Würden Sie bestehende Gesetze ändern wollen, um die elektrische Zigarette neu einzustufen?
Frage 3: Würden Sie lieber eine bevorstehende Regulierung der EU, Mitte des Jahres, abwarten, und bis dahin die Genussmittelvermutung beibehalten?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schild