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Andreas Frech
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Frage von Thomas S. •

Frage an Andreas Frech von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Frech,

mich würde Ihre Einstellung zur elektrische Zigarette interessieren.

Bisher hat noch keine rechtssichere Einordnung der elektrischen Zigarette stattgefunden.

Die elektrische Zigarette könnte in folgende Sparten eingestuft werden:

-Tabakprodukt (rechtliche Situation: Dazu müsste Tabak enthalten sein)
-Medizinprodukt (rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Arzneimittel (Rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Genussmittel (so wird Sie im Moment noch gehandelt)

Frage 1: In welche der 4 Sparten würden Sie die elektrische Zigarette einstufen?
Frage 2: Würden Sie bestehende Gesetze ändern wollen, um die elektrische Zigarette neu einzustufen?
Frage 3: Würden Sie lieber eine bevorstehende Regulierung der EU, Mitte des Jahres, abwarten, und bis dahin die Genussmittelvermutung beibehalten?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schild

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Schild,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Elektro-Zigarette ist im Moment viel diskutiert und von daher ist Ihre Frage sicherlich für viele Leser interessant.

Diese Zigarette an sich stufe ich ein, wie wenn jemand eine Shisha raucht. Da die meisten E-Zigaretten kein Nikotin enthalten, ist eine grundsätzliche Einstufung als Genussmittel meiner Meinung nach völlig okay. Es sollte jedoch - da hier eine Grauzone existiert, aber trotzdem zu den gleichen Regeln gegriffen werden, wie das bei Zigaretten der Fall ist (Jugendschutz).

Ebenso sehe ich es auch mit der Regelung, ob der Genuss einer E-Zigarette wie eine Zigarette zu behandeln ist, beispielsweise im Nichtraucherbereich. Da auch die Gerüche der E-Zigarette belästigend wirken könnten, sollten diese in Restaurants nicht gestattet sein - auch wenn das Rauchverbot in Gaststätten evtl. gelockert wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten. Wenden Sie sich bei weiteren Rückfragen gerne erneut an mich.

Beste Grüße nach Bous

Andreas Frech