Gerhard Funk
FAMILIEN-PARTEI
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Frage von Thomas S. •

Frage an Gerhard Funk von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Funk,

mich würde Ihre Einstellung zur elektrische Zigarette interessieren.

Bisher hat noch keine rechtssichere Einordnung der elektrischen Zigarette stattgefunden.

Die elektrische Zigarette könnte in folgende Sparten eingestuft werden:

-Tabakprodukt (rechtliche Situation: Dazu müsste Tabak enthalten sein)
-Medizinprodukt (rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Arzneimittel (Rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Genussmittel (so wird Sie im Moment noch gehandelt)

Frage 1: In welche der 4 Sparten würden Sie die elektrische Zigarette einstufen?
Frage 2: Würden Sie bestehende Gesetze ändern wollen, um die elektrische Zigarette neu einzustufen?
Frage 3: Würden Sie lieber eine bevorstehende Regulierung der EU, Mitte des Jahres, abwarten, und bis dahin die Genussmittelvermutung beibehalten?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schild

Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Guten Tag Herr Schild,

Danke für Ihre Anfrage; ich bin schon einigermaßen überrascht, dass Sie eine Frage zu einem Thema stellen, bei dem es sich um kein Landesgesetz sondern um ein Bundesgesetz zu handeln scheint. Wie Sie schreiben, wird die EU in wenigen Monaten eine Regulierung vornehmen. Warten wir das doch ab, bevor ein vorschnelles Gesetz von der EU kassiert wird.

Viele Hersteller fügen dem Liquid Nikotin hinzu, es sind jedoch auch nikotinfreie und nicht aromatisierte /Liquide/ erhältlich. Das verdampfte /Liquid/ erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens.

Deshalb kann die von Ihnen vorgenommene Klassifizierung nicht für beide Formen gleich sein. Es stellt sich sicher die Frage, ob damit eine Zigarettenentwöhnung angestrebt wird. Für diesen Fall muss man möglicherweise eine Klasifizierung analog eines Nikotinpflasters vornehmen. Für andere Fälle findet der Gebrauch wohl eher zum Genuß statt.

Sollte aus Ihrer Anfrage eine Gesetzesinitiative entstehen, müsste zuerst eine ausführiche Einarbeitung in das Thema erfolgen. Danach müssten Anhörungen von verschiedenen Positionen erfolgen. Dies kann und will ich heute nicht leisten.

Schöne Grüße
Gerhard Funk