Frage an Oliver Luksic von Thomas S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Luksic,
mich würde Ihre Einstellung zur elektrischen Zigarette interessieren.
Bisher hat noch keine rechtssichere Einordnung der elektrischen Zigarette stattgefunden.
Die elektrische Zigarette könnte in folgende Sparten eingestuft werden:
-Tabakprodukt (rechtliche Situation: Dazu müsste Tabak enthalten sein)
-Medizinprodukt (rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Arzneimittel (Rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Genussmittel (so wird Sie im Moment noch gehandelt)
Frage 1: In welche der 4 Sparten würden Sie die elektrische Zigarette einstufen?
Frage 2: Würden Sie bestehende Gesetze ändern wollen, um die elektrische Zigarette neu einzustufen?
Frage 3: Würden Sie lieber eine bevorstehende Regulierung der EU, Mitte des Jahres, abwarten, und bis dahin die Genussmittelvermutung beibehalten?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schild
Sehr geehrter Herr Schild,
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/8772 vom 29. Februar 2012) die Ansicht vertreten, dass es sich bei der nikotinhaltigen Flüssigkeit für E-Zigaretten um ein Arzneimittel handelt und diese daher zugelassen werden müssen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten aufgrund ihrer pharmakologischen Wirkung ein Arzneimittel und müssen daher zugelassen werden. Ohne diese Zulassung sind Verkauf und Handel mit den nikotinhaltigen Liquids verboten, der bloße Konsum aber nicht. Dieser ist eingeschränkt erlaubt nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes des Bundes und der Länder. Im Saarland fällt die E-Zigarette aktuell nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Die Bürger können also eigenverantwortlich entscheiden, ob, wie und wo sie die E-Zigarette nutzen wollen (außerhalb öffentlicher Orte, Verkehrsmittel oder Bahnhöfen).
Die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittel- und medizinproduktrechtlichen Vorschriften obliegt den zuständigen Landesbehörden. Das saarländische Gesundheitsministerium hat schon unter Minister Weisweiler darauf hingewiesen, dass z.B. das Deutsche Krebsforschungszentrum die E-Zigarette als gesundheitlich zumindest bedenklich einschätzt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung warnt ebenfalls vor Gesundheitsrisiken. Auch wenn es noch keine belastbaren Studien zu den Langzeitfolgen gibt, sollten wir die Risiken ernst nehmen. So besteht der inhalierte Dampf zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das akute Reizungen der oberen Atemwege und Augen auslösen und die Atemfunktion beeinträchtigen kann. Die Gefahr der Wirkung als Einstiegsdroge gerade für Jugendliche durch die aromatisierten Liquids sollte nicht unterschätzt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat auf Antrag einzelner Bundesländer bereits bei zwei Produkten entschieden, dass es sich dabei um Arzneimittel handelt, weitere Anträge von Landesbehörden werden noch geprüft.
Ich unterstütze die Einschätzung der Bundesregierung, die auch von der Bundesdrogenbeauftragten Mechthild Dyckmanns geteilt wird, im Hinblick auf die Einordnung der E-Zigarette als Arzneimittelprodukt. Die Entscheidung, ob eine zugelassene E-Zigarette geraucht wird oder nicht, sollte aber den Bürgerinnen und Bürgern selbst überlassen bleiben. Daher vertreten wir auch die Position, dass wir beim Nichtraucherschutz im Saarland zurück zur alten Regelung müssen. Das heißt, wir wollen rauchfreie Restaurants, aber es muss für Kneipen Ausnahmen für separate Raucherräume und kleine Eckkneipen geben.
Jeder, der eine Kneipe betritt, hat durch eine Kennzeichnung am Eingang die Möglichkeit sich zu informieren, ob dort geraucht wird oder nicht und eigenverantwortlich über seine Gesundheit zu entscheiden. Unser Privatleben darf nicht vom Staat bestimmt werden. Wir möchten zu einer Situation im Saarland kommen, in der die Freiheit der Gastwirte und der Gäste respektiert wird. Die jetzige Regelung tut dies eben nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Oliver Luksic