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Ich erachte die verfassungsrechtliche Beobachtung der Partei „Alternative für Deutschland“ durch das Bundesverfassungsgericht so lange für verhältnismäßig, wie Personen Teil dieser Partei sind, die nicht zweifelsfrei mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Ich bin gegen ein Parteiverbot der AfD. Wir werden das politische Problem der AfD nicht mit einem Verbot der Partei lösen, sondern müssen uns auch zukünftig klar von dieser Partei abgrenzen. Es darf auch zukünftig keine Zusammenarbeit mit dieser Partei geben.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Parlamentarier den Kampf gegen Rechts nicht nur ernst nehmen, sondern ihn auch im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten konsequent und mit einer Null-Toleranz-Politik führen.
Auch mich erfüllen die Tendenzen derjenigen, für die die Brandmauer zur AfD überflüssig zu sein scheint, mit großer Sorge.