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Dietmar Panske
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Frage von Thomas K. •

Wie setzen Sie sich ein, ein Verbotsverfahren gegen die AFD auf den Weg zu bringen?

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Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Nachricht!

Unser NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat es mit Blick auf die AfD und deren Ergebnisse bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen sowie den aktuellen Umfragen, wie ich finde, treffend auf den Punkt gebracht. „Wenn die prägende Figur einer Partei Nazi ist, wie Bernd Höcke, dann ist die AFD eine Nazi-Partei.Gerade wenn Höcke beispielsweise über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Handicap in Schulen redet, wenn er schulische Inklusion als „Ideologieprojekt“ bezeichnet, von dem unser Bildungssystem „befreit“ werden müsste, läuft es einem eiskalt den Rücken herunter.

Jedoch haben wir in der Vergangenheit lernen müssen, dass die Anforderungen an ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Grundgesetz sehr hoch sind. Zum Beispiel scheiterten schon zweimal Versuche, die NPD zu verbieten, zuletzt 2017. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil: „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.“ Es müsse ein „planvolles Vorgehen“ der Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik gegeben sein.

Fakt ist, dass alle demokratischen Parteien gefordert sind unsere Verfassung gegenüber rechts- und linksextremen Kräften, also auch gegenüber der AfD, zu schützen. Ich glaube aber nicht, dass sie am besten durch Verbote von politischen Gruppen oder Parteien geschützt wird. Der Staat hat seit den 1990er Jahren unterschiedliche rechte Gruppen verboten, die Probleme sind heute aber größer denn je. Die AfD spielt jetzt schon mit der Opfer- und Märtyrerrolle. Eine solche Debatte hätte daher aus meiner Sicht eher einen Solidarisierungs- als einen Entsolidarisierungseffekt. Daneben wird die AfD schon jetzt in eigentlich allen Bundesländern vom jeweiligen Verfassungsschutz beobachtet.

Ich bin der Überzeugung, dass es nun Aufgabe aller politischen Verantwortlichen ist, die AfD konsequent politisch zu stellen, anstatt über ein Verfahren zu sprechen, dessen Ausgang mehr als ungewiss ist. Eine kürzlich vorgestellte Studie des Allensbach-Instituts kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass aktuell rund 13 Prozent der AfD-Anhänger rechtsradikal sind, 43 Prozent fallen in die Kategorie der ausgeprägt rechts Denkenden. Damit bleiben aber immerhin 44 Prozent übrig, die keine ausgeprägt rechte politische Position einnehmen.  

Mit Blick auf deren Beweggründe in Richtung AfD zu tendieren, sagten laut der Studie die nicht-ausgeprägt rechten AfD-Anhänger zu 87 Prozent, es mache ihnen große Sorgen, dass immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen, 31 Prozentpunkte mehr als bei der Gesamtbevölkerung, 73 Prozent zeigten sich sehr besorgt darüber, „dass Gewalt und Kriminalität zunehmen“, das seien 22 Prozentpunkte mehr als bei den Befragten insgesamt. Angesichts der Deutlichkeit dieses Ergebnisses könne man als sicher annehmen, dass in der Einwanderungspolitik und im hiermit verbundenen Thema der inneren Sicherheit ein Schlüssel zum Verständnis des Aufstiegs der AfD liege.

Die Stärke der AfD speist sich demnach nicht daraus, dass sie als besonders sympathisch oder gar kompetent wahrgenommen wird, sondern überwiegend aus dem Bedürfnis nach Protest gegen die von vielen – weit über den Sympathisantenkreis der AfD hinaus – als katastrophal empfundene Einwanderungspolitik der Bundesregierung. 

Wichtiger denn je ist es daher nun, dass Politik ihre Hausaufgaben macht und sich konkret um die Sorgen und Alltagsprobleme der Menschen kümmert. Wenn wir das machen und dabei gleichzeitig die AfD überall dort, wo wir es können, politisch stellen, dann haben wir eine gute Chance, den leidvollen Höhenflug dieser Partei wieder zu beenden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Panske MdL

Abgeordneter der CDU Landtagsfraktion NRW

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