Wie setzen Sie sich ein, ein Verbotsverfahren gegen die AFD auf den Weg zu bringen?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage!
Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, die als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert wurden. Zurecht sind hieran hohe Hürden gesetzt. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Verbotsantrag reicht es allerdings nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise gegen sie vorgeht, nicht nur einzelne Mitglieder.
Im Landesparlament haben wir somit keine Befugnisse für ein Parteienverbot.
Mir ist es wichtig, mich intensiv mit den Ursachen für Politikverdrossenheit auseinanderzusetzen und dafür zu kämpfen, dass sich mehr Menschen politisch engagieren und interessieren. Hierzu gehört für mich auch das klare Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft, die Menschen unvoreingenommen begegnet und sich gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzt.