Frage von Eugen H. • 14.03.2025

Antwort von Jochen Ott SPD • 25.03.2025
Diese Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag, insbesondere für die Zukunftsfähigkeit des Industrie-Standorts Köln.
Diese Entscheidung ist ein schwerer Rückschlag, insbesondere für die Zukunftsfähigkeit des Industrie-Standorts Köln.
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.