Frage von Christina H. •

Wirklich keine zwei beitragsfreien Kitajahre für Kann-Kind?

Sehr geehrte Frau Paul,

Sie erwähnten in einer Ihrer letzten Antworten 2 Jahre Beitragsfreiheit für Kitakinder. Diese Aussage ist leider nicht korrekt bzw. gilt sie nicht für "vorzeitig" eingeschulte Kinder.

Mein Sohn, geb. am 8.10.2019 ist ein knappes Kann-Kind, hat nach 5 Kitajahren aber genug davon und wird daher dieses Jahr vorzeitig eingeschult. Nachdem dies sicher ist, erkundigte ich mich bei der Stadt nach dem Vorgehen der Rückerstattung für ein zweites Kitajahr. Die Antwort war negativ mit dem Verweis auf den im Gesetz angeführten Stichtag. Im Gegensatz zu dem Doppelverdienerehepaar von nebenan, dessen Kind rechtzeitig geboren ist, bekomme ich als alleinerziehende Alleinverdienerin nur ein Jahr frei. Das kann doch nicht wirklich im Sinne des Gesetzes gewesen sein?

Im Umkehrschluss müsste dann ein zurückgestelltes Kind drei freie Jahre bekommen, aber auch das wurde seitens der Stadt Mülheim verneint. Da stimmt doch etwas nicht.

Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

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Josefine Paul
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN