Frage von Hajo H. • 25.08.2005
Antwort von Ralf Niedmers CDU • 08.09.2005
Sehr geehrter Herr Hauck,
Sehr geehrter Herr Hauck,
Sehr geehrter Herr Eiba,
aufgrund der Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Spielvergnügungssteuergesetz bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle hierzu keine inhaltlichen Ausführungen mache.
Sehr geehrter Herr Völsch,
Sehr geehrter Herr Reth,
Sehr geehrte(r) Frau/Herr v. Geiso,
Sehr geehrter Herr Reth,
mir persönlich liegt noch immer kein Vertragsentwurf vor. Er wird noch in den zuständigen Gremien beraten – wie auch der Berichterstattung zu entnehmen war.