Frage an Natalie Hochheim von Gerhard R. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Dr. Hochheim,
meine Frage betrifft Verträge, die aufgrund der Hamburgischen Verfassung die Zustimmung der Bürgerschaft brauchen.
Ist es möglich, dass solche Verträge vor der Abstimmung in der Bürgerschaft von beiden Seiten unterzeichnet werden?
Falls ja: Wäre das eine Mißachtung des Parlaments?
Stimmen Sie mir zu, dass in solchen Fällen Änderungen der Verträge praktisch undenkbar sind?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
Sie spielen mit Ihrer Frage, die Sie in ähnlicher Form in diesem Forum auch an den CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert gerichtet haben, offensichtlich auf den Kirchenstaatsvertrag an. Da dieser Vertrag, wie Herr Reinert in seiner Antwort mitgeteilt hat, noch nicht vorliegt, halte ich es für verfrüht, über Beratungs- und Abstimmungsabläufe zu spekulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Hochheim