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Robert Heinemann
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Frage von Thomas V. •

Frage an Robert Heinemann von Thomas V. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Heinemann,

in Ihrer Pressemitteilung vom Montag schreiben Sie:

Aus der Antwort des Senates geht auch hervor, dass die Höchstgrenzen für die einzelnen Schulstufen eindeutig ausreichen: Die Grundschulen erheben durchschnittlich 32,50 Euro pro Schüler (Höchstgrenze 50 Euro), in der Sekundarstufe I werden je nach Schulform durchschnittlich 38,25 Euro bis 60,50 Euro erhoben (Höchstgrenze 80 Euro) und in der Oberstufe bewegen sich die Mittelwerte zwischen 55,27 Euro und 69 Euro (Höchstgrenze 100 Euro). Heinemann: „Wenn einzelne Schulen mit den Höchstgrenzen angeblich nicht auskommen, obwohl alle anderen sie nicht einmal annähernd ausnutzen, kann es sich nicht um einen Fehler des Systems handeln.“

Dazu meine konkrete Frage:

Ist es richtig, dass sich die in der Antwort auf die Große Anfrage genannten Zahlen, die Sie als durschnittlich bezeichnen, aus der Rechnung ‚Minimalwert plus Maximalwert geteilt durch zwei errechnen? Stimmen Sie mir zu, dass bei dieser Rechnung alle dazwischen liegenden Werte entfallen? Stimmen Sie mir zu, dass es sich vielmehr um einen rechnerischen Mittelwert handelt? Würden Sie auch meiner Vermutung zustimmen, dass die durchschnittliche Miethöhe wahrscheinlich über diesem Mittelwert liegen wird? Wussten Sie, dass aufgrund Ihrer Presseerklärung die ersten Eltern bereits nach einer ‚billigeren’ Schule für Ihre Kinder suchen, weil ihre Schule offensichtlich deutlich über dem Durschnitt liegt?

Mit freundlichem Gruß
Thomas Völsch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Völsch,

in der Tat hat die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage nach dem "Mittelwert" und nicht nach dem "Durchschnitt" gefragt - und die Bildungsbehörde hat entsprechend geantwortet. In der heutigen Parlamentsdebatte kam heraus, dass die SPD mit ihrer Frage eigentlich den Durchschnitt gemeint hatte - und ich gebe ganz offen zu, dass auch ich die Zahl (obwohl mir die mathematische Definition des Mittelwerts durchaus bekannt ist) fälschlicher Weise als "Durchschnitt" verstanden habe.

Ich kann nicht ausschließen, dass der Durchschnitt über diesen Mittelwerten liegt - genauso wenig, wie ich das Gegenteil ausschließen kann. Aber ich habe in der Bildungsbehörde bereits nach den Durchschnittszahlen gefragt, damit ich meine Aussage entsprechend korrigieren kann.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion