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Frage von Peter E. •

Frage an Barbara Ahrons von Peter E. bezüglich Finanzen

Die CDU lehnte eine von SPD und GAL vorgeschlagene Expertenanhörung ab

Am 23. August 2005 beschäftigte sich der Rechtsausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit dem geplanten Spielvergnügungsteuergesetz. Der Rechtsausschuss ist noch nicht zu einer abschließenden Meinungsbildung und Empfehlung gekommen.
Die Mitglieder der GAL und SPD sahen weiteren Aufklärungsbedarf in der Angelegenheit, da man vermeiden möchte, dass auch dieses Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Die Auskünfte des Senats konnten die Bedenken einiger Rechtsausschussmitglieder nicht ausräumen.
Warum lehnte die CDU eine von SPD und GAL vorgeschlagene Expertenanhörung ab?
Bedenklich waren sicherlich die scharfen, polemischen Angriffe von Justizsenator Dr. Roger Kusch, mit denen er versuchte, den Rechtsausschuss zu einer sofortigen Entscheidung zu drängen.

Herzliche Grüsse
Peter Eiba

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eiba,

aufgrund der Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Spielvergnügungssteuergesetz bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle hierzu keine inhaltlichen Ausführungen mache.

In diesem Forum nur so viel: Der Senat hat der Bürgerschaft ein neues Spielvergnügungssteuergesetz vorgelegt, das aus Sicht der Union vollständig den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Ziel von Senat und CDU-Bürgerschaftsfraktion ist es, durch das neue Gesetz eine Belastungsgerechtigkeit herzustellen und gleichzeitig das Steueraufkommen zu sichern. Durch eine Evaluierung des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass es zu keinen ungewollten Härten kommt, denn eine generelle Steuererhöhung ist nicht beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Ahrons