Frage von Frederik Pascal G. • 26.01.2022
Antwort ausstehend von Jens Gieseke CDU
Ich bedauere, dass Sie keine guten Erfahrungen mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gemacht haben.
Ein Gericht kann die Durchsetzung einer Entscheidung nur dann ablehnen, sofern es mit einem früheren Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Beklagten zu ein und demselben Fall unvereinbar ist.
leider sind wir noch nicht im Bundestag vertreten - das ändert sich dann hoffentlich in 2025 :)
Es ist besorgniserregend, dass die EU-Kommission Waldbiomasse weiterhin als nachhaltige Energiequelle der Zukunft auszeichnet und Kahlschläge weiter geduldet werden