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Frage von Frederik Pascal G. •

Welche Maßnahmen plant die EU, um eine Rechtsbeugung durch das Ignorieren von Formblätter des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Ihren Mitgliedsstaaten zu unterbinden?

Sehr geehrte Frau Düpont,

das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, eingeführt durch die VERORDNUNG (EG) Nr. 861/2007, sollte die Hürden für die Einforderung einer grenzüberschreitenden Forderung (insbesondere für Verbraucher) senken und einen einheitlichen Zugang zu, sowie einen einheitlichen Verfahrensablauf an, den Gerichten in allen Unionsmitgliedsstaaten ermöglichen.
Leider musste ich selbst erfahren, dass die Gerichte vor Ort dies anders handhaben und in meinem Fall in Rumänien, trotz Erfüllung aller Formerfordernisse, Klagen nach diesem Verfahren einfach ignorieren.
Welche Maßnahmen plant die EU, um eine Rechtsbeugung dieser Art in Ihren Mitgliedsstaaten zu unterbinden?

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Pascal G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Ich bedauere, dass Sie keine guten Erfahrungen mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gemacht haben. Für solche Fälle hat die Europäische Union das sogenannten SOLVIT-Verfahren aufgesetzt, dass Ihnen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Behörden in anderen Mitgliedstaaten der Union hilft. Sie finden weitere Informationen dazu unter dem folgenden Link: SOLVIT-Verfahren .

Mit freundlichen Grüßen

Lena Düpont

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