Werden Sie sich kritisch gegenüber der allgemeinen und verdachtslosen Nachrichtenkontrolle stellen?
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Mehrheit der EuropäerInnen diese verdachtslose Kontrolle ablehnt! ( Laut EU-Rechtssache C-511/18, Abs. 192 ist sie zudem grundrechtswidrig. )
Eine systematische Kontrolle, die weder Berufsgeheimnisträger ausschliesst, noch Statistiken über Falschmeldungen oder eingeleitete Strafverfahren beinhaltet, über die die Betroffenen nicht informiert werden, sich zukünftig womöglich auf die gesamte digitale Kommunikation ersteckt, und zudem von privaten Firmen durchgeführt wird, verlässt den demokratischen Rechtsraum in dem die Unschuldsvermutung gültig ist. Zudem bedeutet eine Aufhebung der Verschlüsselung, auch die Aufhebung der digitalen Schutzmaßnahmen der Nutzer.
Der Schutz von Kindern tut Not, sie im Alltag nicht allein zu lassen ist die Aufgabe der betreffenden Institutionen, die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an ihnen mit zielgerichteten und konkreteren Maßnahmen anzugehen ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
MfG, J.W.