Frage von Frederik Pascal G. • 26.01.2022
Welche Maßnahmen plant die EU, um eine Rechtsbeugung durch das Ignorieren von Formblätter des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in Ihren Mitgliedsstaaten zu unterbinden?
Sehr geehrter Herr Gieseke,
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, eingeführt durch die VERORDNUNG (EG) Nr. 861/2007, sollte die Hürden für die Einforderung einer grenzüberschreitenden Forderung (insbesondere für Verbraucher) senken und einen einheitlichen Zugang zu, sowie einen einheitlichen Verfahrensablauf an, den Gerichten in allen Unionsmitgliedsstaaten ermöglichen.
Leider musste ich selbst erfahren, dass die Gerichte vor Ort dies anders handhaben und in meinem Fall in Rumänien, trotz Erfüllung aller Formerfordernisse, Klagen nach diesem Verfahren einfach ignorieren.
Welche Maßnahmen plant die EU, um eine Rechtsbeugung dieser Art in Ihren Mitgliedsstaaten zu unterbinden?
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Pascal G.
Antwort ausstehend von Jens Gieseke CDU