Welche Maßnahmen plant die EU, um eine Rechtsbeugung durch das Ignorieren von Formblätter des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungenm in Ihren Mitgliedsstaaten zu unterbinden?
Sehr geehrter Herr McAllister,
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, eingeführt durch die VERORDNUNG (EG) Nr. 861/2007, sollte die Hürden für die Einforderung einer grenzüberschreitenden Forderung (insbesondere für Verbraucher) senken und einen einheitlichen Zugang zu, sowie einen einheitlichen Verfahrensablauf an, den Gerichten in allen Unionsmitgliedsstaaten ermöglichen.
Leider musste ich selbst erfahren, dass die Gerichte vor Ort dies anders handhaben und in meinem Fall in Rumänien, trotz Erfüllung aller Formerfordernisse, Klagen nach diesem Verfahren einfach ignorieren.
Welche Maßnahmen plant die EU, um eine Rechtsbeugung dieser Art in Ihren Mitgliedsstaaten zu unterbinden?
Mit freundlichen Grüßen
Frederik Pascal G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Januar 2022, die ich aufmerksam gelesen habe.
Wie Sie sicherlich wissen dient das europäische Verfahren für geringfüge Forderungen dazu, Geldansprüche bis zu einem Wert von €5.000,00 gegenüber Unternehmen, Organisationen oder Kunden geltend zu machen. Es stellt damit eine Alternative zu nationalstaatlichen Verfahren dar und ist in einem anderen EU-Land, mit Ausnahme von Dänemark, anerkennungswürdig und vollstreckbar.
Ein Gericht kann die Durchsetzung einer Entscheidung nur dann ablehnen, sofern es mit einem früheren Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Beklagten zu ein und demselben Fall unvereinbar ist.
Zur weitergehenden Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Ihnen empfehlen, den Service von Europe Direct unter der folgenden Telefonnummer Anspruch zu nehmen: 0080067891011
Die Beratung ist für sie kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister