Die tatsächliche Rückführung von Menschen, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, ist Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landes- und Bundespolizei zusammenarbeiten.
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Die Vorschriften und Verfahrensweisen in Bezug auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung und damit im nationalen Recht geregelt. Die EU-Richtlinie zum Führerschein beschreibt zwar, dass Verkehrsteilnehmer*innen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde mithilfe eines Gutachtens einer zuständigen ärztlichen Stelle die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden kann.
Ich bin in der Tat der Meinung, dass die EU, möglicherweise zusammen mit anderen betroffenen Handelspartnern, eine Beschwerde bei der WTO einreichen sollte, falls die laufenden Verhandlungen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu einer zufriedenstellenden Lösung führen.
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die EU ermächtigen würde in diesem Bereich gestalterisch aktiv zu werden