Frage von Thomas T. • 24.05.2009
Antwort ausstehend von Cem Özdemir Bündnis 90/Die Grünen
(...) Bei der von Ihnen angesprochenen Binnenzollproblematik handelt es sich nicht um ein Zollproblem, sondern um eine Steuerangelegenheit. Während Zölle innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen, da das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt, liegt die Steuerhoheit bei den Mitgliedstaaten. Bei Kaffee gilt in Deutschland wie für Alkohol und Tabak eine Verbrauchssteuer. (...)
(...) Bei der Abstimmung zur Dienstleistungsrichtlinie habe ich bewusst nicht teilgenommen, weil ich mit dem vorgelegten Kompromiss nicht einverstanden war, aber nicht gegen meine Fraktion stimmen wollte. Darüber habe ich auch die Spitze der Fraktion informiert. (...)