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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Rudolf R. •

Frage an Anja Weisgerber von Rudolf R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

vielen Dank für die ausführliche Erläuterung des europäischen
Gesetzgebungs Procederes.

Leider sind Sie nicht auf den eigentlichen Kernpunkt meiner Frage eingegengen.
Daß die Unsetzung der Gewichtsgrenze so überschnell umgesetzt wurde, ist sicher mit den Folgen (für Rettungsdienste etc) unserer Regierung anzukreiden.
Warum wurde nicht versucht, die Reglung auf 7,5 t für alle oder einen Kompromiß mit 5 t festzulegen?

Daß die unverschämte Abzockerei beim Mobilfunk etwas eingebremst wurde ist ja lobenswert-aber warum in einem freien Wirtschaftsraum Roaminggebühren?
Die Binnenzollproblematik habe Sie leide überhaupt nicht angesprochen.
Daß z.B. im Gesundheitswesen auch noch nationale Grenzen gelten (ich kann mich z.B. nicht auf Gesundheitskarte in Österreich massieren lassen)

Grüße aus Passau
Rudolf Rothe

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CSU

Sehr geehrter Herr Rothe,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Ein freier Wirtschaftsraum bedeutet nicht zwangsläufig, dass Unternehmen europaweit tätig sind. Gerade der Mobilfunkmarkt ist sehr fragmentiert. Es gibt viele, teils kleine, Anbieter, die ihre Dienste nur national anbieten. Sie bieten ihren Kunden jedoch trotzdem die Möglichkeit, europa- bzw. weltweit zu telefonieren, auch in Ländern, in denen der konkrete Anbieter kein eigenes Netz besitzt. Um den Kunden diesen Service anbieten zu können, zahlen die Anbieter an die Netzbetreiber in anderen Ländern Nutzungsgebühren. Diese werden wiederum an die Kunden weitergegeben. Es ist jedoch kritikwürdig, dass große Anbieter, die teilweise europaweit tätig sind, trotzdem Roaming-Gebühren verlangen. Genau aufgrund dieses Missstands hat das Europäische Parlament die Verordnung zur Begrenzung der Roaming-Gebühren beschlossen, die ich Ihnen in meiner vorherigen Antwort erläutert habe. Bei der von Ihnen angesprochenen Binnenzollproblematik handelt es sich nicht um ein Zollproblem, sondern um eine Steuerangelegenheit. Während Zölle innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht erhoben werden dürfen, da das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt, liegt die Steuerhoheit bei den Mitgliedstaaten. Bei Kaffee gilt in Deutschland wie für Alkohol und Tabak eine Verbrauchssteuer. Eine Freimenge bis 10 kg pro Person für den Eigenbedarf darf eingeführt werden. Versandhandel allerdings gilt immer als gewerblich, weshalb die Verbrauchssteuer ab dem ersten Gramm erhoben wird. Grundsätzlich muss die Verbrauchssteuer des Empfängerlandes entrichtet werden. Dies erklärt, warum Sie eine Steuer entrichten müssen, wenn Sie Kaffee im Internet aus den Niederlanden bestellen. Es handelt sich also nicht um eine Zollabgabe. Die Steuerhoheit liegt bei den Mitgliedstaaten – eine europaweite Vereinheitlichung der Verbrauchssteuer würde sich also schwierig gestalten. Des Weiteren sprechen Sie die nationalen Grenzen im Gesundheitswesen an. Die Europäische Union hat in diesem Bereich kaum Kompetenzen. Die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wie sie ihre Gesundheitssysteme aufbauen, verwalten und finanzieren. Die Finanzierung erfolgt in einigen Staaten durch Beiträge, wie z.B. in Deutschland, in anderen Ländern durch Steuern. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Die Kosten für Notfallbehandlungen müssen von den Krankenkassen grundsätzlich voll übernommen werden. Des Weiteren wird zwischen freiwilliger stationärer und ambulanter Behandlung unterschieden. Der Europäische Gerichtshof hat hier in einigen wegweisenden Urteilen entschieden, dass ambulante Behandlungen als Dienstleistungen anzusehen sind. Diese können über die nationale Krankenkasse abgerechnet werden, wenn die entsprechende Leistung auch im eigenen Land von der Kasse erstattet wird. Sollte die Behandlung im Ausland teurer sein, werden aber nur die Kosten, die im eigenen Land angefallen wären, übernommen. Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus muss vorher eine Erlaubnis der Krankenkasse eingeholt werden. Um die Rechte der Patienten, sich im Ausland behandeln zu lassen, und die bereits bestehenden Möglichkeiten zu vereinfach, wird gerade im Europäischen Parlament eine Richtlinie über grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen diskutiert, die die von Ihnen angesprochenen Schwierigkeiten beheben soll. Eine Entscheidung darüber wird in der nächsten Legislaturperiode fallen. Was Ihre Frage zum Feuerwehrführerschein betrifft: Die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union sieht eine Ausnahmeregelung für den Katastrophenschutz vor, die von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden muss. In Deutschland wurden die Feuerwehren von Bundesverkehrsminister Tiefensee zunächst nicht zum Katastrophenschutz gezählt, da Sie in einem Brief der Kommission an anderer Stelle gesondert erwähnt werden. Dadurch wurde vom Bundesverkehrministerium zunächst leider keine Ausnahmeregelung für die Freiwilligen Feuerwehren angedacht, was im Laufe der Zeit vor allem die vielen Freiwilligen Feuerwehren in Bayern vor immense Nachwuchsprobleme stellte. Die CSU-Landesgruppe sowie die CSU-Europagruppe haben sich bei Kanzlerin Angela Merkel in Berlin und Verkehrskommissar Tajani in Brüssel für das Anliegen der freiwilligen Feuerwehren in Bayern eingesetzt. Im März erst sprach sich dann auch Bundesminister Tiefensee dafür aus, eine Führerscheinausnahme für Fahrzeuge eines Gewichts von bis zu 4,25 Tonnen zu schaffen – was keine besonders gute Lösung für die Feuerwehren dargestellt hätte. Durch weiteren Druck der CSU gelang es in der Zwischenzeit, einen Kabinettsbeschluss durchzubringen, der nun eine Ausnahmeregelung von bis zu 7,5 Tonnen zu schaffen. Auch der dementsprechende bayerische Antrag im Bundesrat war von Erfolg gekrönt. Die Verordnung ist gerade in Vorbereitung, das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Anja Weisgerber, MdEP

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