Frage von Detlev B. • 05.08.2005
Antwort von Christina Fritsch SPD • 15.08.2005
Sehr geehrter Herr Burghardt,
Sehr geehrter Herr Burghardt,
Sehr geehrter Herr Hestermann,
vielen Dank für Ihre Fragen mittels der Plattform www.kandidatenwatch.de.
Zu den Fragen 1. und 2.:
Sehr geehrter Herr Burkhard,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte gestatten Sie mir, Ihre Fragestellung in zwei Teilen zu beantworten:
Sehr geehrter Herr Graf,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Unbestreitbar sehen heute Verfassungsjuristen die Kinder als Träger von Grundrechten - von Geburt an. Wahlrecht ist ein entscheidendes Bürgerrecht. Kinder sind Bürger.
Sehr geehrter Herr Lampe,