Frage an Jürgen Michael Schick von Ursula B. bezüglich Recht
Würden Sie sich nach der Wahl für ein Wahlrecht der Bürger von Geburt an engagieren? Art. 20 GG:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Es wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Hier steht nicht, daß das Volk volljährig sein muß!
Unbestreitbar sehen heute Verfassungsjuristen die Kinder als Träger von Grundrechten - von Geburt an. Wahlrecht ist ein entscheidendes Bürgerrecht. Kinder sind Bürger.
Unser Rechtssystem sieht, soweit Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit auseinanderfallen, die Möglichkeit der Stellvertretung vor und weist diese im Falle von Kindern deren Eltern zu. So wollen wir das auch im Wahlrecht. Selbstverständlich wird man dann diskutieren müssen, ab wann junge Menschen das Wahlrecht selbst ausüben dürfen.
Das Kinderwahlrecht bringt nicht Privilegien für Familien, für die Eltern, sondern beseitigt eine bestehende Diskriminierung, beendet die Benachteiligung der Kinder.
Solange unsere Gesellschaft sich auf Pump finanziert, und damit Belastungen in die Zukunft verschiebt, belastet sie die junge Generation und raubt ihr Zukunftschancen.
Ich glaube, wir können die Zukunft der Familien und damit unserer ganzen Gesellschaft nur sichern, wenn wir durch ein Wahlrecht ab Geburt das politische Gewicht von Familien und Kindern ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechend erhöhen.