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Manfred Zöllmer
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Frage von Wilfried G. •

Frage an Manfred Zöllmer von Wilfried G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Zöllmer,
Wie sehen Sie Das Urteil vom Landessozialgericht Baden-Würtemberg, wo es um den mindest Wohnraum geht.
Da wird gesagt, daß 120 Quadradmeter und ein Auto bei einem Wert unter 10.000 Euro zulässig sind. siehe ND vom 04.08.2005.
Danke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Graf,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht jedes Urteil kennen kann und es mir aufgrund der Gewaltenteilung in unserem Land mir auch nicht zusteht die Rechtsprechung eines Landessozialgerichts zu kritisieren.

In der Sache selbst ist richtig, dass für Arbeitslosengeld II-Empfänger eine bestimmte Größe einer Wohnung und bestimmte Kosten als Richtgröße festgelegt werden, da es sich um Transferleistungen des Staates aus Steuereinnahmen handelt, die nicht beliebig, sondern richtig und angemessen ausgegeben werden müssen. Der Staat kann nur einen angemessenen Wohnraum finanzieren und nicht beste Wohnverhältnisse, während sich andere Personen, etwa mit niedrigem Einkommen, die alles selbst finanzieren, bescheiden müssen.

Der angemessene Wohnraum wird regional festgelegt. In Wuppertal beträgt er für eine Familie mit zwei Kindern ca. 90 qm. Im Rahmen von Hartz IV werden Miete und Nebenkosten übernommen. Die Miethöhe richtet sich nach dem Mittelwert des Mietpreisspiegels. Ausnahmen aus sozialen oder sonstigen Gründen sind möglich. Das wird in Wuppertal sehr flexibel gehandhabt. Ich gehe davon aus, dass dies auch im Fall, der dem Landessozialgericht vorlag, so war.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zöllmer

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