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Antwort von Svenja Stadler
SPD
• 31.01.2022

Mitte Januar hat der Bundestag entschieden, dass das RKI die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises gemäß seiner wissenschaftlichen Einschätzung ohne Parlamentsvorgabe anpassen kann. Auch ich halte es jedoch für geboten, dass solche Änderungen künftig mit mehr Vorlaufzeit vorgenommen und besser kommuniziert werden.

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