Frage von Michail B. • 25.01.2022
Corona-Genesenenstatus: warum kann eine Allgemeinverfügung der Präsidentin des Deutschen Bundestages im offensichtlichen Widerspruch zu den rechtlich verbindlichen Festlegungen des RKIs stehen?
Die "Allgemeinverfügung der Präsidentin zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag", erlassen von Bärbel Bas (SPD) am 11.02.2022 bestimmt als Dauer eines Corona-Genesenstatus sechs Monate.
Das Robert-Koch-Institut jedoch definiert rechtlich verbindlich (gemäß "Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022") als Dauer des Genesenenstatus 90 Tage, also drei Monate.
Die Allgemeinverfügung steht also im eklatanten Widerspruch zu einer seit einem Monat rechtsgültigen Verordnung.
Antwort ausstehend von Knut Gerschau FDP