Frage von Alexander M. • 24.10.2022
Antwort von Sven Lehmann Bündnis 90/Die Grünen • 24.10.2022
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz
Leider hat die Koalition auch diesmal nicht alle gesellschaftlichen Gruppen bedacht. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit! Es bedarf einer Nachbesserung.
Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.