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Frage von Josef H. •

Warum gibt es NUR für Vorruheständler-innen keine Energiepauschale von 300,- €?

Sehr geehrter Herr Lindner,
ich befinde mich in der Phase des Vorruhestands, erhalte demnach noch keine Rente, sondern sozialversicherungspflichtige und natürlich steuerpflichtige Bezüge.
Nach heutigem Stand erhalte ich keine Energiepauschale, weil ich mich in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinde. Das gleich gilt jedoch für ehemalige Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit. Die wiederum erhalten jedoch die Energiepauschale?!
So wie ich es im Moment erkennen kann, sind also Vorruheständler-innen die einzige Personengruppe, die keine Energiepauschale erhält - gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund oder handelt es sich einfach um einen Fehler?
Mit freundlichen Grüßen
J. H.

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