Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Wiese bekommen rentner/innen, mit einem geringfühgigen Einkommen, auch Wohngeld und Heizkostenzuschuss?

Wenn man Wohngeld beantragt, "Almosen", haben die mieter/innen sowieso nichts davon. Grund weil der Vermieter irgend ein Dienstleistungen Service, die sich als hauswart bezeichnen, aber keinerlei Arbeiten wie Gartenpflege, gebaudereinigungen, Schnee und glateisbeseitigung en, Müllabfuhr durch führen und diese Kosten den mieter/innen in Rechnung stellen. Bei diesen Dienstleistungen Service, (angeblicher hauswart Firma), geht es um eine reine gewinnabschopfung der mieter/innen. Den Vermieter ist das egal. Zwecks doppelte Abrechnungen, sind ja mietgelder, und laufende Mieterhöhungen u. Nachzahlungen, b. und Nebenkostenabrechnungen/Höhe Nachzahlungen. Diese grün und gartenpflege/Müllabfuhr /gebaudereinigungen verrichten andere Firmen. Dienstleistungen Service Firma angeblicher hauswart nur eine gewinnabschopfung, der mieter/innen um weiter mieter/innen mit hohen mietkosten zu belasten, Wohngeld, Almosen, glei Mieterhöhungen, Rentenerhohung gleich Mieterhöhungen, Betrag unterm Strich 0.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Anfrage zum Thema Wohngeld. Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann. Auch Rentner:innen sowie Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen können Wohngeld beantragen, ebenso wie Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, und Bezieher:innen von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Laut Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung 2020 gehören Ein-Personen-Rentner-Haushalte sogar mit zu den häufigsten Haushaltstypen im Wohngeld.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit ihren Ampel-Koalitionspartnern zwei Heizkostenzuschüsse in ihren Entlastungspaketen beschlossen. Die Zuschüsse werden automatisch an Personen ausgezahlt, die Wohngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen haben.

Darüber hinaus bringen wir zum 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus auf den Weg. Damit erhöhen wir den Kreis der Anspruchsberechtigten um rund das dreifache auf 2 Millionen Haushalte. Mit der neuen Reform werden nun auch die Heizkosten dauerhaft im Wohngeld berücksichtigt. Das entsprechende Gesetz werden wir vermutlich Mitte November im Bundestag verabschieden. Weitere Informationen zu den Änderungen im neuen Wohngeld können Sie gerne online nachlesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/wohngeld-plus/wohngeld-plus-artikel.html.

Für Rentner:innen mit geringem Einkommen kann auch die Grundsicherung im Alter nach SGB XII in Frage kommen. Hierbei ist aber zu beachten, dass Wohngeld und Grundsicherung nicht zusammen bezogen werden können, sondern nur eine der beiden Leistungen. Welche der beiden Optionen die bessere für Ihre Lebensumstände ist, können Sie bei der zuständigen Behörde vor Ort erfragen. Dort kann man Ihnen sicherlich am besten weiterhelfen.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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