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Sven Lehmann
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Frage von Alexander M. •

Ab wann wird das Selbstbestimmungsgesetz Anwendung finden?

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vom jetzigen Standpunkt aus: Ab wann wird das Selbstbestimmungsgesetz Anwendung finden können? Also konkret gefragt: ab wann werden trans Personen zum Standesamt gehen und ihren Personenstand ändern können? Gesetzt den Fall es geht so voran wie bisher.

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Antwort von
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Guten Tag Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Oktober und das damit zusammenhängende Interesse am aktuellen Stand zum Selbstbestimmungsgesetz. Gerne versuche ich, den derzeitigen Ablaufplan etwas zu skizzieren.

Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz. Dieser Referentenentwurf soll noch im Herbst an die Bundesländer und queeren Verbände geschickt werden, damit diese sich mit dem Entwurf auseinandersetzen und Änderungsbedarfe anmelden können. Anschließend werden die zuständigen Ministerien die Rückmeldungen der Länder und Verbände prüfen und bei Bedarf in den Entwurf einarbeiten. Erst dann wird es einen Kabinettsbeschluss geben, mit dem wir Anfang 2023 rechnen, da die Vorarbeiten an dem Gesetzesentwurf sehr umfangreich sind. 

Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz in die Beratungen im Deutschen Bundestag. Nach der ersten Lesung im Plenum wird der Gesetzentwurf an die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen. In der Regel finden in den Ausschüssen auch noch Anhörungen mit Expert*innen statt, bevor der Entwurf in der 2. und 3. Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und final beschlossen wird. 

Als Grüne Fraktion haben wir volles Verständnis für die vielen betroffenen trans* und inter* Personen, die sich nichts sehnlicher wünschen, als endlich unkompliziert und ohne diskriminierende Offenbarungsverfahren über ihren Geschlechts- und Personenstandseintrag entscheiden zu dürfen. Gerade mit Blick auf die massiven Angriffe auf queere Menschen und das Selbstbestimmungsgesetz ist es umso wichtiger, dass wir innerhalb der Bundesregierung ein zügiges aber eben auch gründliches Gesetzgebungsverfahren ermöglichen, damit falsche Behauptungen, Fake News und sonstige Angriffe gegen die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen unterbunden werden können. Als Teil der Regierung sind wir zuversichtlich, dass uns dies schnellstmöglich gelingen kann und nehmen die Rückfragen der Betroffenen als Unterstützung mit in den weiteren Gesetzgebungsprozess zum Selbstbestimmungsgesetz.

Ihnen alles Gute!

 

Mit besten Grüßen

Sven Lehmann MdB

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