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Wolfgang Stefinger
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Frage von Josef H. •

Warum gibt es NUR für Vorruheständler-innen keine Energiepauschale von 300,- €?

Sehr geehrter Herr Stefinger,
ich befinde mich in der Phase des Vorruhestands, erhalte demnach noch keine Rente, sondern sozialversicherungspflichtige und natürlich steuerpflichtige Bezüge.
Nach heutigem Stand erhalte ich keine Energiepauschale, weil ich mich in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinde. Das gleich gilt jedoch für ehemalige Mitarbeiter in der passiven Phase der Altersteilzeit. Die wiederum erhalten jedoch die Energiepauschale?!
So wie ich es im Moment erkennen kann, sind also Vorruheständler-innen die einzige Personengruppe, die keine Energiepauschale erhält - gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund oder handelt es sich einfach um einen Fehler?
Mit freundlichen Grüßen
J. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Energiepauschale.

Dieses Thema war in den letzten Wochen und Monaten ja immer wieder hoch umstritten. Schon bei den ersten Entlastungsversuchen der Ampel-Koalition wurden viele besonders betroffene Gruppen nicht berücksichtigt.

Als Unionsfraktion haben wir uns vehement dafür eingesetzt, auch alle anderen Personen einzubeziehen. Damit waren wir teilweise sehr erfolgreich. Wie Sie schreiben, konnten wir erreichen, dass u.a. auch Rentner und Studenten die Energiepauschale bekommen.

Leider haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP auch diesmal nicht alle gesellschaftlichen Gruppen mit aufgenommen. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit! Im Rahmen unserer Möglichkeiten als Opposition werden wir den Druck auf die regierenden Parteien weiterhin aufrecht halten. Vielleicht können wir so noch eine Lösung im Sinne der Vorruheständler erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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