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Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
• 28.11.2022

Der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.

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