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Hubertus Heil
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Frage von Christina B. •

Wenn die Em Bestandsrentner schon bis 2024 warten müssen, bekommen die wenigsten eine Nachzahlung? Und warum nur 7,5 bzw 4,5 Prozent eigentlich müssten es das doppelte sein.

Sehr geehrter Herr Heil, können Em Bestandsrentner noch drauf hoffen das es 15 Prozent werden bzw 9 Prozent?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Verbesserung der Situation derjenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert. Bei diesen Leistungsverbesserungen lag der Fokus zunächst auf den jeweiligen Neuzugängen in die Renten wegen Erwerbsminderung.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben. Daraus ergeben sich die von Ihnen angesprochenen Zuschläge von 4,5 Prozent und 7,5 Prozent, je nachdem wann der Bezug der Erwerbsminderungsrente begonnen hat

Der neue pauschale Zuschlag schafft eine erhebliche Verbesserung für die betroffenen Rentenbeziehenden. Die Höhe des pauschalen Zuschlags zur Rente orientiert sich – ausgehend von der individuellen Vorleistung an persönlichen Entgeltpunkten – an der am 1. Januar 2019 geltenden Zurechnungszeit bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten. Der Zuschlag bildet in seiner Wirkung eine Verlängerung der Zurechnungszeit bis zu diesem Alter entsprechend einem Finanzvolumen von jährlich 2,6 Mrd. Euro ab. Hiermit wird ein Ausgleich zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Möglichen erreicht.

Mit dem Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf, um die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags bei mehreren Millionen Renten technisch vorbereiten und weitgehend automatisiert abarbeiten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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