Im parlamentarischen Verfahren werden wir intensiv prüfen, ob der Entwurf des Bundesinnenministeriums den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt.
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Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat Anfang Februar einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.
In der Tat bedarf es einer auskömmlichen Besoldung. Über dessen Ausgestaltung muss differenziert debattiert werden.
Das BMI hat dabei in seinem den Ressorts und Verbänden am 31. Januar 2023 übersandten Gesetzentwurf den Vorgaben des BVerfG zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wie folgt Rechnung getragen:
Sie können davon ausgehen, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestags den Entwurf ganz genau prüfen wird, sobald er uns vorliegt – vor allem auch im Hinblick darauf, ob die vom BVerfG festgelegten Vorgaben erfüllt werden.
Bürgerservice im BMI