Frage von Ayla B. • 20.04.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.04.2023
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen, ohne die deutsche zu verlieren.
Wir als AfD fühlen uns dem Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister aus Art. 56 i.V.m. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet, nach dem wir im Falle einer Regierungsübernahme vor allem zu beteuern hätten, unsere Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.
Sicher bestand die ursprüngliche Idee darin, den Standort Norden erst dann zu schließen, wenn das neue Zentralklinikum in Georgsheil seine Arbeit aufnimmt.